Garantieleistungen
Im Kanton Basel gibt es auf zahnärztliche Behandlung grundsätzlich kein Garantieobligatorium. Für uns gilt das nicht:
Wir geben Ihnen auf Implantate, Zahnersatz, Füllungen etc. fünf Jahre Garantie; Voraussetzung ist die viertel – halbjährliche Kontrolle in unserer Klinik.
- Optional profitieren Sie von unserer 10 Jahres Garantie, die Sie im Vorfeld der Behandlung mit uns vereinbaren können.